Vorstand
Das Organ Vorstand hat laut Satzung die Aufgabe das Unternehmen Grebinsrade zu leiten, sprich die Geschäfte zu führen. Er ist somit für den operativen, umfänglichen Alltagsbetrieb verantwortlich.
In der Regel verantwortet jedes Vorstandsmitglied einen Bereich, der eigenverantwortlich geleitet und geführt wird – (kaufmännischer Bereich, Wohnbereich und WfBM/Tafö). Der Vorstand handelt aus dem Verständnis der gemeinsamen Gesamtverantwortung.