Aufsichtsrat

Das Organ Aufsichtsrat hat laut Satzung die Aufgabe, als ein Gremium der Mitgliederversammlung Vorstände zu berufen und abzuberufen. Er wacht zudem über die Ausrichtung des Vereins und über das Vermögen und den Haushalt.

Der Aufsichtsrat besteht aus ehrenamtlich tätigen Menschen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats bringt Erfahrungen aus anderen Einrichtungen oder fachlichen Zusammenhängen mit. Der Aufsichtsrat versteht sich in seiner Arbeitsweise als ein Beirat der mit seiner Außensicht auf Grebinsrade „am“ Unternehmen Grebinsrade arbeitet.