Spenden

Vieles bewegt sich in unserer Gemeinschaft. Durch das neue Bundesteilhabe Gesetz verändert sich die Struktur und unser Auftrag stark und so darf aus Altbewährtem Neues erwachsen. Dazu braucht es neue Angebote, Räume, Ideen und Geld.

Helfen Sie mit und unterstützen Sie die Arbeit der Lebens- und Werkgemeinschaften Grebinsrade. Wir sind neben dem selbst erwirtschafteten Erlösen auch auf Spenden angewiesen um uns zukunftszugewandt auszurichten.

Wir wollen weiterhin ein Raum schaffen, indem Teilhabe im höchsten Umfang auf dem Lande ermöglicht wird und zugleich eine Oase schaffen für Menschen, die aus der Stadt zu uns aufs Land kommen wollen.

Bankverbindung

GLS Bank

Lebens- und Werkgemeinschaften Grebinsrade e.V.

IBAN: DE65430609670026860500

BIC: GENO DE M1 GLS

Selbstverständlich senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zu Beginn des Folgejahres zu.

Grundsätzlich können Sie Ihren Kontoauszug für Spenden bis zu 100 Euro als Nachweis beim Finanzamt einreichen.

So können Sie uns begünstigen

Förderung durch Schenkungen zu Lebzeiten
Jede freiwillige Zuwendung, die ein Schenkender einem Beschenkten macht, ist eine Schenkung zu Lebzeiten. Schenkungen bedürfen im Allgemeinen keines schriftlichen Vertrages. Sie werden mit der Übergabe vollzogen (Liquide Vermögenswerte, Wertpapiere, Wertgegenstände etc.).

Freie Spende oder zweckgebundene Spende?
Eine freie Spende ermöglicht es, auf neue, noch nicht in vollem Umfange bekannte Zukunftsvorhaben einzugehen sowie die laufenden Grundkosten des Vereins Lebens- und Werkgemeinschaften Grebinsrade zu decken. Die freie Spende ermöglicht somit in besonderer Weise Freiheitsräume für die Arbeit. Bei der zweckgebundenen Spende wird die Intention des Spenders im Konkreten verwirklicht. Zu beachten ist, dass diese Zweckbindung keinem Familienmitglied welches in Grebinsrade betreut wird zugute kommt. Unter unseren Spendenaufrufen und Projekten finden Sie ggf etwas, was Sie für eine Spende begeistern könnte.

Schenkungsversprechen
Wenn Sie den Lebens- und Werkgemeinschaften Grebinsrade insgesamt oder ein bestimmtes Projekt/Vorhaben unterstützen möchten, die Überweisung Ihrer Schenkung jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in Teilbeträgen erfolgen kann, so kann ein schriftliches Schenkungsversprechen oder ein Schenkungsvertrag sinnvoll und hilfreich sein. Auf diese Weise kann Ihre Absicht bereits zum aktuellen Zeitpunkt eingeplant werden.

Schenkungen mit Rückfallsrecht
Bei der Schenkung von Vermögen kann vertragsmässig vereinbart werden, dass z.B. im persönlichen Bedarfsfall ohne Begründung ein teilweiser oder gesamter Rückruf und Rückzahlung der Schenkung möglich ist. So hat der Schenkende eine Sicherheit für den persönlichen Notfall. Das Rückfallsrecht steht nur dem Schenker selbst zu, es erlischt beim Tode des Schenkers.

Schenkung von Grundstücken und Gebäuden
Schenkungen von Grundstücken und Gebäuden bedürfen eines öffentlich beurkundeten Vertrages und der Eintragung in das Grundbuch. Sie helfen den Lebens- und Werkgemeinschaften Grebisnrade, wenn diese sich im Umkreis von Martensrade befinden, oder dienen den Lebens- und Werkgemeinschaften Grebinsrade als Vermögensanlage, wenn die Grundstücke und Gebäude sich ausserhalb des Umkreises von Martensrade befinden.

Schenkung unter Beibehalt der Nutzniessung
Es kann auch vereinbart werden, dass die Nutzniessung der Schenkung dem Schenker selbst zusteht. ( Beispiel: Schenkung einer Liegenschaft, wobei sich der Schenker das Wohnrecht vorbehält.)

Schenkung von Nutzniessungsrechten
Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung eines Ertrages, respektive der Nutzniessung eines Vermögensteiles, ohne dass dieser Vermögensteil selbst geschenkt wird. (Z.B. Schenkung eines Prozentsatzes des Ertrages aus einer Firmenbeteiligung, des Ertrags von Wertschriften oder der Nutzniessung von Liegenschaften etc.)

Testament und Legat (Vermächtnis)

Das Vererben ist eine besondere Form des Schenkens. Wenn Sie ein Testament errichten wollen, in welchem Sie die Lebens- und Werkgemeinschaften Grebinsrade als Erbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen möchten, sollten Sie die Lebens- und Werkgemeinschaften Grebinsrade e.V. entsprechend als Empfänger einsetzen. Wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind, empfehlen wir Ihnen, vor der Abfassung Ihres Testamentes und entsprechender Vermächtnisse die Informationsbroschüre der Gemeinnützigen Treuhandstelle e.V. zu lesen. In dieser werden die einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten ausführlich erläutert. Besonders bei komplizierten Vermögensverhältnissen empfehlen wir, ein notarielles Testament zu machen.

Persönliche Beratung

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen, Anregungen oder Informationen zur Verfügung.

Benjamin Zöllner

Vorstand kaufmännische Dienstleistungen

Mail: zoellner@grebinsrade.de oder

0176-72879387