Organisation

Aufsichtsrat

Das Organ Aufsichtsrat hat laut Satzung die Aufgabe, als ein Gremium der Mitgliederversammlung Vorstände zu berufen und abzuberufen. Er wacht zudem über die Ausrichtung des Vereins und über das Vermögen und den Haushalt.

Der Aufsichtsrat besteht aus ehrenamtlich tätigen Menschen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats bringt Erfahrungen aus anderen Einrichtungen oder fachlichen Zusammenhängen mit. Der Aufsichtsrat versteht sich in seiner Arbeitsweise als ein Beirat der mit seiner Außensicht auf Grebinsrade „am“ Unternehmen Grebinsrade arbeitet.

 

Vorstand

Das Organ Vorstand hat laut Satzung die Aufgabe das Unternehmen Grebinsrade zu leiten, sprich die Geschäfte zu führen. Er ist somit für den operativen, umfänglichen Alltagsbetrieb verantwortlich.

In der Regel verantwortet jedes Vorstandsmitglied einen Bereich, der eigenverantwortlich geleitet und geführt wird – (kaufmännischer Bereich, Wohnbereich und WfBM/Tafö). Der Vorstand handelt aus dem Verständnis der gemeinsamen Gesamtverantwortung.

 

Betriebsrat

Der Betriebsrat vertritt in Grebinsrade die Interessen der Mitarbeitenden im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Vorstand und Betriebsrat arbeiten eng zusammen in den Fragen Entwicklung und Unternehmensführung.

 

Werkstattkreis

Im Werkstattkreis treffen sich idR. wöchentlich Vertreter aus jeder Werkstatt mit Werkstattleitung und Sozialem Begleitendem Dienst. Er stellt den Ort dar des alltäglichen, inhaltlichen, konzeptionellen und organisatorischen Austausches, der Zusammenarbeit und Transparenz, der fachlichen Vernetzung.

 

Werkstattrat und Frauenbeauftragte

Der Werkstattrat redet mit der Werkstatt über Probleme und Ideen der Beschäftigten. Bei Streit zwischen Werkstatt und Werkstattrat kann eine Vermittlungsstelle helfen. Der Werkstattrat hat verschiedene Mitsprache und Mitwirkungsrechte.

Die Frauenbeauftragten sind für alle Themen da, die für Frauen in Werkstätten wichtig sind.

 

Wohnbereichskonferenz

In der Wohnbereichskonferenz treffen sich idR. zweiwöchig die Teamleitungen / Vertreter aus jeder Wohngruppe mit der Wohnbereichsleitung bzw. weiteren Gästen nach fachlichem Bedarf. Sie ist der Ort des alltäglichen, organisatorischen, konzeptionell – inhaltlichen Austausches, der Zusammenarbeit und Transparenz bzw. fachlichen Vernetzung. Themenbereiche werden vor hier aus in Fachkonferenzen weitergegeben.

 

Bewohnerrat

Der Bewohnerrat hat die Aufgabe die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung zu vertreten. Dieses Mitwirkungsrecht ist gesetzlich geregelt und wurde durch weitergehende Verabredungen zur Mitgestaltung erweitert.